Du hast Asphaltfräsgut oder Straßenaufbruch auf der Baustelle? Dann ist vor dem Abtransport eine Sache entscheidend: Ist der Asphalt teerhaltig? Denn je nach Alter und Zusammensetzung gelten diese Abfälle als gefährlich und dürfen nur unter strengen Auflagen entsorgt werden.
Wir sorgen für die fachgerechte Entsorgung inklusive Begleitschein, Container und lückenloser Dokumentation.


In drei Schritten vom ersten Anruf bis zum Entsorgungsnachweis.
Du sagst uns, was bei dir anfällt. Wir klären mit dir die richtige Einstufung und die passende Containergröße, telefonisch oder per WhatsApp.
Wir liefern den Container termingerecht an deinen Standort. Du befüllst in deinem Tempo, ausschließlich mit reinem Gipsabfall.
Sobald du fertig bist, holen wir ab. Wir übergeben an zertifizierte Recyclinganlagen und dokumentieren die Entsorgung lückenlos.
Seit über 30 Jahren holen wir ab, was auf Baustellen und in Haushalten übrig bleibt.
Für die sichere Entsorgung von festgebundenem Asbest bieten wir spezielle Big Bags an, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
Asphalt aus früheren Jahrzehnten enthält häufig Teer und damit gesundheitsgefährdende PAKs (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Besonders betroffen sind Gussasphalte und teerhaltige Bindemittel, die bis in die 1990er-Jahre hinein eingesetzt wurden.
Heute besteht Asphalt in der Regel aus einer Mischung aus gebrochenem Naturgestein (z. B. Kies, Splitt, Sand) und reinem Bitumen, einem schadstoffarmen Bindemittel, das im Gegensatz zu Teer keine PAKs enthält und nur unter hohen Umweltauflagen eingesetzt wird.
Optisch ist Teer oft nicht erkennbar. Was auf der Straße noch gut aussieht, kann stark belastet sein. Deshalb ist bei gewerblicher Entsorgung die chemische Analyse (PAK-Gehalt) gesetzlich vorgeschrieben. Ohne Klassifizierung darf das Material nicht transportiert oder deponiert werden, denn bereits geringe Beimischungen in nicht teerhaltigem Fräsgut machen das gesamte Material zu Sonderabfall. Das treibt nicht nur die Kosten in die Höhe, sondern ist auch strafbar, wenn hier falsche Angaben gemacht werden.
Die Entsorgung teerhaltigen Straßenaufbruchs unterliegt der Nachweisverordnung (NachwV). Gewerbliche Kunden erhalten von uns den vollständigen Entsorgungsnachweis.










Das ist Asphaltmaterial aus alten Straßen, Wegen oder Industrieflächen, das mit teerhaltigen Bindemitteln (z. B. Teerpech, Teerbitumen) verarbeitet wurde. Dieses Material enthält häufig PAKs, die als gefährlich eingestuft sind.
Meist gar nicht – der PAK-Gehalt muss per Laboranalyse bestimmt werden. Hinweise liefern das Baujahr und der typische Teergeruch bei Wärme.
Unbelasteter Straßenaufbruch kann verwertet werden. Teerhaltiges Material muss auf Sonderdeponien eingelagert werden – eine Verwertung ist unzulässig.
Das hängt von Menge, PAK-Gehalt, Containergröße und Entfernung zur Entsorgungsanlage ab. Wir erstellen dir ein individuelles Angebot.
Du bestellst, wir liefern, du befüllst – wir holen ab & entsorgen fachgerecht. Ganz Eaaaasy.
Weil du einen Containerdienst willst, der nicht erst auf den Anpfiff wartet. Wir stehen schon bereit, wenn andere noch auf dem Spielberichtsbogen suchen, wo dein Name steht …
Na klar: Wir bieten Mini-Container ab 1,5 m³ – ideal für kleine Projekte oder wenig Abfall.
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