Du hast bei der Sanierung alte Dachbahnen, Abdichtungen oder belastete Baustoffe entdeckt? Dann ist Vorsicht geboten: Viele dieser Materialien enthalten teerhaltige Bestandteile und damit auch gesundheitsgefährdende Stoffe wie PAKs (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe).
Teerhaltige Materialien gelten als gefährlicher Abfall. Wir helfen dir dabei, sie richtig zu identifizieren, sicher zu verpacken und gesetzeskonform zu entsorgen – mit Nachweis, Begleitschein und dem passenden Container



In drei Schritten vom ersten Anruf bis zum Entsorgungsnachweis.
Du sagst uns, was bei dir anfällt. Wir klären mit dir die richtige Einstufung und die passende Containergröße, telefonisch oder per WhatsApp.
Wir liefern den Container termingerecht an deinen Standort. Du befüllst in deinem Tempo, ausschließlich mit reinem Gipsabfall.
Sobald du fertig bist, holen wir ab. Wir übergeben an zertifizierte Recyclinganlagen und dokumentieren die Entsorgung lückenlos.
Seit über 30 Jahren holen wir ab, was auf Baustellen und in Haushalten übrig bleibt.
Für die sichere Entsorgung von festgebundenem Asbest bieten wir spezielle Big Bags an, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
Teer hat eine lange Geschichte. Schon im Mittelalter galt er als Mittel zur Strafe und öffentlichen Schande: „Geteert und gefedert“ wurden Menschen, die aus Sicht der Menge Unrecht getan hatten. Die Prozedur war nicht nur schmerzhaft, sondern vor allem demütigend, denn der Teer blieb tagelang sichtbar. Heute geht es bei teerhaltigem Material weniger um Schande, sondern mehr um Schutz von Umwelt und Gesundheit. Aber der schlechte Ruf bleibt.
Teer enthält eine ganze Reihe polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAKs), die als krebserregend eingestuft werden. Besonders kritisch sind Dichtbahnen und Kleber aus den 1960er bis 1980er Jahren.
PAKs lassen sich durch einfache Merkmale oft erkennen: stark stechender Geruch, speckige Oberfläche, tiefschwarze Farbe – besonders bei Wärme. Schon geringe Beimischungen in anderen Bauabfällen führen dazu, dass der gesamte Container als gefährlicher Abfall behandelt werden muss.
Übrigens: Laut Umweltbundesamt können bestimmte PAKs (wie Benzo[a]pyren) bereits in kleinsten Mengen gesundheitsschädlich wirken – sie reichern sich im Körper an und sind besonders problematisch bei unsachgemäßer Entsorgung oder Verbrennung. Deshalb dürfen teerhaltige Stoffe nur in speziell zugelassenen Anlagen behandelt oder deponiert werden.
Die Entsorgung teerhaltiger Materialien unterliegt der Nachweisverordnung (NachwV). Für gewerbliche Kunden übernehmen wir die vollständige Dokumentation:
Damit bist du rechtlich auf der sicheren Seite, auch bei Ausschreibungen, Bauabnahmen oder Umweltprüfungen.










Dazu gehören alle Baustoffe, die mit teerhaltigen Bestandteilen verarbeitet wurden, z. B. alte Dachpappen, Dichtungsbahnen, Abdichtungen, Mauerwerksanstriche, Fugendichtstoffe oder teerhaltiger Kleber auf Estrich oder Beton.
Typische Hinweise sind: intensiver, stechender Geruch, glänzende Oberfläche, tiefschwarze Farbe, Baujahr vor 1990. Bei Unsicherheit hilft nur eine Laboranalyse.
Dann gilt der gesamte Container als gefährlicher Abfall. Die Folge: aufwändige Nachbehandlung, höhere Kosten und rechtliche Risiken. Saubere Trennung ist Pflicht.
Teerhaltige Materialien werden als Sonderabfall deklariert und in spezialisierten Anlagen behandelt oder deponiert. Eine energetische oder stoffliche Verwertung ist nicht erlaubt.
Die Kosten hängen von Menge, Materialart und Deklarationspflicht ab. Wir erstellen dir ein individuelles Angebot – inkl. Container, Transport, Nachweis und Entsorgung.
Teer entsteht bei der Verkokung von Kohle und enthält krebserregende PAKs. Bitumen ist dagegen ein Nebenprodukt der Erdölverarbeitung und gilt als deutlich unbedenklicher. Optisch sind beide schwarz und klebrig, deshalb wird Teerpappe bis heute regelmäßig mit moderner Bitumenbahn verwechselt. Entscheidend ist das Baujahr: Was vor 1990 verbaut wurde, solltest du im Zweifel als teerhaltig behandeln.
In der Regel nicht. Teerhaltige Baustoffe gelten als gefährlicher Abfall und dürfen nur über zugelassene Entsorgungswege laufen. Kommunale Annahmestellen nehmen sie deshalb meist gar nicht oder nur in Kleinstmengen an. Für alles, was über einen einzelnen Sack hinausgeht, ist ein deklarierter Container der richtige Weg, inklusive Begleitschein.
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