Ob bei Abriss, Innenausbau oder Sanierung: Altholz fällt fast immer an. Türen, Dielen, Fensterrahmen, Bretter, Schalungen, Möbel – alles aus Holz. Doch aufgepasst: Nicht jedes Holz ist gleich. Damit dein Holz fachgerecht und kostengünstig entsorgt werden kann, ist eine richtige Einstufung nach Altholzklassen entscheidend. Wir helfen dir dabei – und liefern dir den passenden Container für Altholz der Klassen A1 bis A3.



Die Altholzverordnung unterscheidet Holzarten je nach Behandlung und Schadstoffbelastung:
Was darf in den Container für Holz A1–A3?
In drei Schritten vom ersten Anruf bis zum Entsorgungsnachweis.
Du sagst uns, was bei dir anfällt. Wir klären mit dir die richtige Einstufung und die passende Containergröße, telefonisch oder per WhatsApp.
Wir liefern den Container termingerecht an deinen Standort. Du befüllst in deinem Tempo, ausschließlich mit reinem Gipsabfall.
Sobald du fertig bist, holen wir ab. Wir übergeben an zertifizierte Recyclinganlagen und dokumentieren die Entsorgung lückenlos.
Seit über 30 Jahren holen wir ab, was auf Baustellen und in Haushalten übrig bleibt.
Für die sichere Entsorgung von festgebundenem Asbest bieten wir spezielle Big Bags an, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
Die Altholzverordnung (kurz: AltholzV) gibt es seit 2002 – sie regelt genau, welches Holz wie entsorgt oder verwertet werden darf.
Das Ziel: Recycling fördern und schadstoffbelastetes Holz zuverlässig aus dem Stoffkreislauf heraushalten.
Je nach Klasse wird Altholz:
Richtig sortiert bedeutet: mehr Recycling, weniger Restmüll. Aber Achtung: Schon kleinste Mengen A4-Holz (z. B. Zäune mit Holzschutzmittel oder Bahnschwellen) machen aus deinem Container Sonderabfall. Das bedeutet: höhere Kosten, Transportgenehmigung, Sonderbehandlung – und jede Menge Papierkram. Also: vorher prüfen oder kurz bei uns bachfragen.










Zu der Holzklasse A4 gehört belastetes Holz, z. B. mit Holzschutzmitteln, Chlorverbindungen, PCP oder Lindan. Dazu gehören: Bahnschwellen, Jägerzäune, alte Fensterrahmen mit Holzschutzfarbe oder imprägniertes Holz – einfach gesagt: fast alles aus dem Außenbereich. A4-Holz muss separat als gefährlicher Abfall entsorgt.
Nur wenn sie aus reinem Holz oder Spanplatte bestehen und keine Polster, Glas oder Elektronik enthalten. Komplette Sofas oder Betten gehören in den Sperrmüll oder Mischabfall.
Dann wird der gesamte Container als Fehlbefüllung behandelt. Er kann abgewiesen oder zum deutlich höheren Preis als gemischter Bauabfall oder sogar als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Ja – A1 bis A3-Holz kann stofflich (z. B. Spanplattenproduktion) oder thermisch (z. B. in Biomassekraftwerken) verwertet werden. A4-Holz dagegen muss deponiert oder speziell behandelt werden.
Kleinere Metallteile (Nägel, Schrauben, Scharniere) dürfen im Holz bleiben. Sie werden bei der Aufbereitung aussortiert. Auch Farb- oder Lackreste sind bei A2/A3-Holz in Ordnung – solange sie nicht schadstoffhaltig sind.
Wir bieten Größen von 2 m³ bis 10 m³ – je nach Platz und Projektgröße. Für größere Rückbauprojekte auch mit mehreren Containern parallel.
Ja. Für gewerbliche Kunden stellen wir Wiegescheine, Dokumentationsunterlagen und Entsorgungsnachweise gemäß GewAbfV zur Verfügung.
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