Du hast asbesthaltige Platten auf deinem Grundstück entdeckt? Bei der Renovierung sind alte Fassadenplatten oder Rohrisolierungen aufgetaucht? Dann ist höchste Vorsicht geboten!
Norbert Richter Entsorgungslogistik unterstützt dich bei der gesetzeskonformen und sicheren Entsorgung von Asbest. Mit über 30 Jahren Erfahrung und speziell geschultem Personal sorgen wir dafür, dass diese heikle Angelegenheit reibungslos verläuft – von der Bereitstellung geeigneter Big Bags bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung.



Asbest darf nur in luftdicht verschlossenen, luftdichten BigBags transportiert werden. Die Entsorgung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Unsere speziellen Big Bags erfüllen alle Anforderungen – für deine Sicherheit und die der Umwelt.
Warum ist Asbest gefährlich?
Warum ist Asbest gefährlich?
Asbest ist ein Sammelbegriff für natürlich vorkommende, faserartige Silikatminerale. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, Festigkeit und Isolationsfähigkeit wurde Asbest jahrzehntelang vielseitig eingesetzt – besonders im Bauwesen. Bis in die 1990er Jahre war er wegen seiner Material-Eigenschaften als Baustoff sehr beliebt:
In Deutschland ist die Verwendung von Asbest seit 1993 verboten – und das aus gutem Grund: Werden asbesthaltige Materialien beschädigt oder unsachgemäß bearbeitet, können feinste Fasern freigesetzt werden. Diese Fasern können beim Einatmen schwerwiegende Gesundheitsschäden wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliome verursachen.
Asbest darf nur in luftdicht verschlossenen, luftdichten BigBags transportiert werden. Die Entsorgung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Unsere speziellen Big Bags erfüllen alle Anforderungen – für deine Sicherheit und die der Umwelt.
Festgebundener Asbest (z.B. Eternitplatten):
Schwachgebundener Asbest (z.B. Spritzasbest, Leichtbauplatten):
Unser Service bei der Asbestentsorgung ist ebenso gründlich wie unkompliziert:
Bei der Asbestentsorgung sind Eigenversuche nicht nur gefährlich, sondern auch illegal. Mit unserem Service bleibst du auf der sicheren Seite:
Bei der Asbestentsorgung sind Eigenversuche nicht nur gefährlich, sondern auch illegal. Mit unserem Service bleibst du auf der sicheren Seite:
Für die sichere Entsorgung von festgebundenem Asbest bieten wir spezielle Big Bags an, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
Zukunftsthema: Sanierungspflicht bei Asbest?
Zukunftsthema: Sanierungspflicht bei Asbest?
Rund um asbesthaltige Baustoffe wird aktuell intensiv über strengere gesetzliche Regelungen diskutiert – insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Modernisierung älterer Immobilien. Derzeit besteht in Deutschland keine generelle Pflicht, Asbest aus Bestandsgebäuden zu entfernen (außer es handelt sich um schwach gebundenen Asbest).
Eine Sanierungs- oder Entsorgungspflicht greift in der Regel erst dann, wenn Umbauten, Rückbauten oder umfassende Renovierungen geplant sind und dabei asbesthaltige Materialien freigelegt oder beschädigt werden könnten.
Trotzdem sollten insbesondere Immobilienkäufer und Bauherren aufmerksam sein: Asbest im Gebäude kann nicht nur gesundheitliche Risiken bedeuten, sondern bei zukünftigen Bauvorhaben hohe zusätzliche Kosten verursachen.
Auch bei geplanten energetischen Sanierungen (z. B. Austausch der Dachhaut oder Fassadenerneuerung) kann eine nachträgliche Asbestsanierung notwendig werden.
Wer frühzeitig Klarheit schaffen möchte, lässt verdächtige Baustoffe im Rahmen eines Schadstoffgutachtens prüfen. So lassen sich Risiken realistisch einschätzen und zukünftige Überraschungen vermeiden.
Wer heute verantwortungsbewusst mit asbesthaltigen Baustoffen umgeht, handelt nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Sinne der Gesundheit kommender Generationen.
Als Familienbetrieb mit über 30 Jahren Erfahrung kennen wir die Herausforderungen bei der Entsorgung von Gefahrstoffen. Mit Norbert Richter Entsorgungslogistik hast du einen Partner an deiner Seite, der nicht nur die gesetzlichen Vorgaben kennt, sondern auch praktische Lösungen bietet.
Kontaktiere uns für deine individuelle Beratung – wir machen die Asbestentsorgung so einfach und sicher wie möglich.
Festgebundenen Asbest (z.B. Eternitplatten) darfst du unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen selbst entfernen und in speziellen Big Bags verpacken. Schwachgebundener Asbest muss hingegen von einem zugelassenen Fachbetrieb entfernt werden.
Eine sichere Erkennung ist oft nur durch eine Laboranalyse möglich. Als Faustregel gilt: Bei Baumaterialien aus der Zeit vor 1993 solltest du vorsichtshalber von einer Asbestbelastung ausgehen.
Die Kosten hängen von Menge und Art des Materials ab. Für eine genaue Kalkulation kontaktiere uns – wir erstellen dir ein unverbindliches Angebot.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Fördermittel beantragt werden, etwa über die KfW oder regionale Programme. Wir beraten dich gerne zu den aktuellen Möglichkeiten.
In der Regel liefern wir innerhalb von 1–3 Werktagen. Bei kurzfristigen Projekten finden wir meist eine flexible Lösung – sprich uns einfach an!
Ja. Falls du bei der Arbeit merkst, dass du mehr Big Bags brauchst, kannst du jederzeit unkompliziert nachbestellen.
Beschädigte Big Bags dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden. Bitte nutze einen neuen, unbeschädigten Big Bag, damit der luftdichte Verschluss gewährleistet ist.
Asbest wird heute in speziellen Deponien der Klasse IV sicher eingelagert. Eine umweltfreundliche Zerstörung der widerstandsfähigen Fasern ist bislang nicht möglich – die Materialien müssen dauerhaft isoliert und sicher vergraben werden.
Zwar gibt es innovative Forschungsansätze zur thermischen oder chemischen Zerstörung von Asbest, doch sie sind derzeit noch nicht praxistauglich. Bis dahin bleibt die sichere Deponierung die einzige anerkannte Entsorgungsmethode.
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